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Glasversicherung


Als eigenständige Sachversicherung wird die Glasversicherung in der Regel gemeinsam mit einer Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Sie schützt die Verglasung eines Gebäudes sowie des enthaltenen Mobiliars gegen Glasbruch.

Zur Gebäudeverglasung zählen neben dem Wohnhaus auch zugehörige Garagen sowie fest mit dem Wohngebäude verbundene Außen- oder Innenverglasungen wie beispielsweise Wintergärten oder Türen. Bei beweglichen Glasgegenständen besteht ein Versicherungsschutz nur für im versicherten Gebäude befindliche Gegenstände.

Zusätzlich zu den reinen Sachschäden besteht auch ein Versicherungsschutz über erforderliche Aufräumarbeiten zur Behebung eines Glasschadens.

Ihr Kontakt

Ralf Niedrig

unabhängiger Finanzberater
Tel: 0209/517560
Mobil: 0173/2909119
ra.niedrig@fvb.de

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