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Pflegeversicherung


Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet im Pflegefall keinen ausreichenden Schutz. Sie wurde vom Gesetzgeber ausschließlich zu dem Zweck konzipiert, einen Teil der realen Pflegekosten abzudecken. Über das unlängst beschlossene Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz wurde zudem deutlich gemacht, dass jeder Bürger privat vorsorgen muss, um beim Eintreten des Pflegefalls nicht zum Sozialfall zu werden. Ihr FVB-Berater informiert Sie gerne umfassend über die Möglichkeiten einer angemessenen Versicherungslösung.

Ihr Kontakt

Ralf Niedrig

unabhängiger Finanzberater
Tel: 0209/517560
Mobil: 0173/2909119
ra.niedrig@fvb.de

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